Allgemeine Geschäftsbedingungen des Theaterschiffes Potsdam
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern bzw. Geschäftspartnern einerseits und des Theaterschiffes Potsdam andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Verträge zwischen beiden genannten Seiten im Allgemeinen und des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt, im Speziellen.
2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne sowie die Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Theaterschiffes Potsdam ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Eintrittspreise
Das Theaterschiff Potsdam veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt diese bekannt. Für Sonderveranstaltungen und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Abendkassen gewährt. Die berechtigten Personengruppen sind die folgenden: Schüler, Studenten, Freiwilligendienstleistende, Rentner, ALG II-Empfänger, Schwerbehinderte Klasse B (Freikarte für Begleitperson).
4. Kartenabgabe
Kartenvorverkauf
Der Vorverkauf erfolgt im Voraus zu den in den Veröffentlichungen des Theaterschiffes Potsdam genannten Zeiten. Das Theaterschiff Potsdam behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken. Gültigkeit Eintrittskarten, Gutscheine oder andere Wertvordrucke des Theaterschiffes Potsdam gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum.
Vorbestellungen
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch, per E-Mail, oder per Post entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung wird erst dann verbindlich, wenn sie vom Organisationsbüro bestätigt ist. Erfolgt die Bezahlung und Abholung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese nach Ablauf der Reservierungsfrist für den Weiterverkauf freigegeben. Bestellte Karten können auf Wunsch und gegen Rechnungslegung zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller.
Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Gestattung des Theaterschiffes Potsdam zulässig. Das Theaterschiff Potsdam haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.
Bereitstellung an der Abendkasse
Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Über Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, kann das Theaterschiff Potsdam anderweitig verfügen.
Bezahlung
Die Bezahlung der Karten kann per Überweisung (Bestellung im Ticketsystem) oder an der Abendkasse in Bar erfolgen. Bestellte Eintrittskarten können erst nach Eingang der Rechnungssumme (inkl. Versandkosten) versandt werden
Gruppenbestellungen
Bestellungen für Gruppen ab 5 Personen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
5. Kartenrückgabe
Das Theaterschiff Potsdam ist nicht verpflichtet, bereits verkaufte Karten zurückzunehmen. Gekaufte Karten sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen. Wird ein anderes Werk gespielt, als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Eintrittskarten bis 10 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin im Organisationsbüro oder an der Abendkasse gegen einen Theatergutschein getauscht werden. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten beim Organisationsbüro erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
7. Gutscheine
Das Theaterschiff Potsdam verkauft zwei Arten von Gutscheinen: solche, die den nachträglichen Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen auf dem Theaterschiff erlauben (Theater-Gutscheine), und solche, die den nachträglichen Verzehr von Speisen und Getränken in der Gastronomie des Theaterschiffs ermöglichen (Gastro-Gutscheine). Der Kauf von Theatereintrittskarten und der Verzehr von Speisen und Getränken ist jeweils nur im Umfang des auf dem Gutschein vermerkten Guthabens möglich und richtet sich stets nach dem zum Zeitpunkt des Einlösens des Gutscheins gültigen Theater- bzw. Gastronomiepreisen. Etwaige Differenzen zwischen Höhe des jeweiligen Gutscheinguthabens und der mit dem Gutschein tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung werden grundsätzlich nicht ausgezahlt. Sollten beim Einlösen von Theater-Gutscheinen derartige Differenzen auftreten, können sie in Ausnahmefällen mit einem Speisen- bzw. Getränkeverzehr in Höhe der jeweiligen Differenz ausgeglichen werden.
8. Einlass
Die Abendkasse wird in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Nach Beginn der Vorstellung erlischt der Anspruch auf den Einlass. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht erstattet. Wenn ein Nacheinlass möglich ist, können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Personals des Theaterschiffes Potsdam, ob und zu welchem Zeitpunkt der Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann. Das Theaterschiff Potsdam behält sich vor, für ausgewählte Vorstellungen keinen Nacheinlass zu gewähren.
9. Garderobe
Für Garderobe übernimmt das Theaterschiff Potsdam keine Haftung.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Theaterschiff Potsdam gefunden werden, sind beim Personal des Theaterschiffes Potsdam abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB. 10.
11. Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zur Spielstätte verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nur dem Theaterschiff Potsdam gestattet, auf dem Theaterschiff Potsdam sowie auf dem dazugehörigen Grundstück Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist auf dem Theaterschiff Potsdam nicht gestattet.
Den Anweisungen des Personals des Theaterschiff Potsdam ist Folge zu leisten.
12. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.14. Datenschutzbestimmungen
siehe Datenschutzerklärung
15. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 14.2.2017.